Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
Insekten- & Sonnenschutzsysteme Brand Stand 01/2016
§ 1 Allgemeines
Unsere Lieferung, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Vertragsschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend unverbindlich. Muster, Anzeigen, Prospekte, technische Beschriebe, Skizzen dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, lediglich als annähernd und als zugesicherte Eigenschaft zu betrachten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dem Kunden ist bekannt, dass die hergestellten Erzeugnisse „Sonderanfertigungen“ sind. Eine Kündigung des Vertrages ist nur innerhalb 1 Werktages nach Auftragsbestätigung in schriftlicher Form möglich. Im Falle einer Stornierung, Aufhebung oder Kündigung des Vertrages nach Produktionsanfang der Erzeugnisse, hat der Kunde die nachweislich entstandenen Kosten zu tragen.
§ 3 Preis
Die Preise verstehen sich, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten und/oder tatsächlichem Lieferdatum, mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. (z.B. Materialund Rohstoffpreise, Werkstoffe, Energie, Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, öffentlichen Abgaben, insbesondere Steuern). Unsere vereinbarten Preise stehen gleichfalls unter der Bedingung, dass wir selbst zu den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme vereinbarten Einkaufspreisen beliefert werden. Im Falle einer Verteuerung von Rohstoffen oder Handelswaren, erhöhter Lohntarife oder sonstigen Kostenerhöhungen sind wir berechtigt, sanktionslos vom Vertrag zurückzutreten und dem Käufer ein neues Angebot unter Berücksichtigung der veränderten Preise zu unterbreiten.
§ 4 Lieferung , Versand und Gefahrenübergang
Die angegebenen Lieferfristen oder Lieferdaten gelten als ungefähr. Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z.B. Betriebs- u. Verkehrsstörungen, Maschinendefekte, Schwierigkeiten in der Energie- und Materiallieferung, Streiks, Unfälle und dergleichen-, verlängern sich die Lieferzeiten angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sobald die Ware an die den Transport ausführende Person (Unternehmer) übergeben wurde, geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, entbindet auch zufällige Beschädigung oder Verlust der Ware ihn nicht von der Gegenleistung.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Für Zahlungsfristen gelten ausschließlich die in der Auftragsannahme oder in der Rechnung angegebenen Termine. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Verkäufers maßgebend. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde – vorbehaltlich weitergehender Ansprüche- die gesetzlichen Verzugszinsen laut BGB § 288 in jedem Fall zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, werden unsere Forderungen insgesamt zur Zahlung fällig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde bleibt zur Zahlung auch verpflichtet, wenn er vor Lieferung und Montage den Auftrag storniert. Der Wert unserer ersparten Aufwendungen wird angerechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns Ansprüche an Dritte abzutreten. Reparaturen, Wartungsarbeiten und Ersatzlieferungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Mängelrügen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die von uns gelieferten Waren sind vom Kunden unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines Kaufmanns zu behandeln. Werden bei der Überprüfung Mängel entdeckt, sind diese umgehend schriftlich innerhalb einer Woche zu rügen. Nach der Montage erhält der Kunde ein Abnahmeprotokoll, worauf er durch seine Unterschrift den einwandfreien Zustand und den Fachgerechten Einbau der Ware ohne Mängel bestätigt. Unsere Gewährleistungspflicht setzt weiter voraus, dass die Ware sachgemäß montiert und in Betrieb genommen worden ist, sofern dies nicht zu unseren Leistungen zählt. Dies ist uns im Falle eines Gewährleistungsschadens auf Verlangen nachzuweisen. Bei unsachgemäßer Instandsetzung u. Handhabung entstandener Fehler durch den Kunden bzw. durch Dritte sind wir von jeglicher Mängelhaftung befreit. Rügen nach Ablauf der vereinbarten Gewährungsfrist sind unerheblich. Nach Feststellung eines Mangels darf die Anlage nicht mehr benutzt werden. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung frei.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit den Kunden, behalten wir uns das Eigentum an der bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten und montierten Ware vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns vor das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei Zugriffen Dritter auf unsere Ware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Bei Zugriffen dritter Personen auf unser Eigentum hat der Kunde uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung des Eigentumsrechtes oder zur Geltendmachung der Forderung zur Verfügung zu stellen. Soweit der Dritte in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür, wenn er sich im Zeitpunkt des Zugriffs mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befindet, der Kunde. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden -insbesondere bei Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Ware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Ware durch uns ist stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen und bedarf der Schriftform.